Der Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR) hat sich im Deutschen Bundestag für einen besseren Schutz von Flugreisenden bei Airline-Insolvenzen ausgesprochen.
In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses plädierte der VDR unter anderem dafür, den Flugpreis erst zum Zeitpunkt des Check-In zu bezahlen („Pay-as-you-check-in“) und nicht wie bislang üblich bereits zum Zeitpunkt der Buchung.
„Mit dem bisherigen Vorgehen gewähren Flugreisende den Airlines bis zum Zeitpunkt der Beförderung einen Kredit, obwohl die Beförderungsleistung noch nicht erbracht ist und auch nicht garantiert werden kann. Für die Bezahlung bei Leistungserbringung sind Lösungen anzubieten, die eine Zahlung auch sicher gewährleisten können, um die Beförderung sicherzustellen“, sagte VDR-Präsidiumsmitglied Inge Pirner, die als Sachverständige vor dem Ausschuss die Belange der Geschäftsreisenden vertrat.
Mit der Zahlung erst beim Check-in würde bei Flugannullierungen auch die bislang umständliche Rückerstattung des Flugpreises entfallen, wie Pirner verdeutlicht: „Zwar stellen die Airlines das Thema Digitalisierung stärker in den Fokus, allerdings gibt es noch immer keine automatisierten Prozesse bei Erstattungen. Hier muss das Travel Management des Unternehmens die Erstattungsleistungen noch immer aktiv einfordern – und das mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand. Rückerstattungen zum Beispiel über Reisebüros sind kompliziert, da die verschiedenen Tarifkomponenten wie Flugpreis und Zahlungsmittentgelt oftmals von unterschiedlichen Stellen bearbeitet und freigegeben werden.“
Von Insolvenzen im Luftverkehr sind auch Geschäftsreisende und die sie entsendenden Unternehmen negativ betroffen. Bisher gibt es für Flugreisen, die nicht Teil einer Pauschalreise sind, keine Insolvenzabsicherung. Der VDR begrüßt daher grundsätzlich jede sinnvolle Initiative, Kundengelder gegen Verlust durch Insolvenz abzusichern. Dies kann auch über Bürgschaften, Fonds oder eine entsprechende Versicherung erreicht werden. „Eine Versicherung sollte aber optional buchbar sein und im Ermessen des Kunden liegen, ob er seinen gebuchten Flug durch Zahlung eines entsprechenden Versicherungsbeitrags absichern möchte“, erklärte Pirner.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e. V.