Was beim Ticketverkauf zu beachten ist

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Der Verkauf von Tickets für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler werden mit 7% Umsatzsteuer belegt (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG). Das BMF macht in einem Rundschreiben darauf aufmerksam, daß die Vermittlungsleistung hingegen mit 19% zu besteuern ist, um Irrtümern vorzubeugen.
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder unterliegen auch die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen dem ermäßigten Steuersatz. In Abschnitt 12.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 01.10.10 (BStBl I S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 12.05.11 – IV D 3 – S 7134/10/10001 (2011/0388187) – geändert worden ist, wird daher in Absatz 4 folgendes eingefügt: Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann wie bei der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchstabe b UStG jeder Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen. Bei Tournee-Veranstaltungen steht deshalb die Steuerermäßigung sowohl dem Tournee-Veranstalter als auch dem örtlichen Veranstalter zu (GZ IV D 2 – S 7238/10/10001).

Gefunden bei www.nfh-online.de