Ausweitung der Fahrgastrechte

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Der Bundesrat dringt auf noch mehr Verbraucherschutz für Bahnreisende. Dies geht aus seiner heute beschlossenen Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf hervor, mit dem die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zu Fahrgastrechten vorzeitig ins deutsche Recht umsetzen will.

Generell fordert der Bundesrat, eine erweiterte Anwendung des Regierungsentwurfs auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr zu prüfen.

Im Einzelnen spricht er sich dafür aus, den Fahrgästen bereits ab einer 30-minütigen Verspätung ein Viertel ihres Fahrpreises zu erstatten. Bei einer einstündigen Verspätung sollten sie die Hälfte der Fahrtkosten erhalten. Der Regierungsentwurf sieht erst ab einer vollen Stunde Verspätung eine Kostenerstattung von 25 Prozent vor; bei einer zweistündigen Verspätung spricht er Bahnkunden 50 Prozent der Fahrtkosten zu.

Entschieden wenden sich die Länder gegen die geplante Differenzierung zwischen den Rechten im Nah- und Fernverkehr. Sowohl die umfassenden Informationspflichten als auch die Pflicht, bei Verspätungen Erfrischungsgetränke anzubieten, müssten im gesamten Schienenverkehr Anwendung finden. Gleiches gelte für das Recht, bei entsprechenden Verspätungen auf andere Züge oder Taxis auszuweichen. Diese Möglichkeit solle außerdem unabhängig vom Tarif oder einer etwaigen Reservierungspflicht bestehen. Hinsichtlich der Regelung, unter gegebenen Umständen ein Taxi nehmen zu dürfen, fordern die Länder eine Klarstellung, dass die Taxifahrt bis zum eigentlichen Ziel erstattet wird. Es dürfe nicht sein, dass Fahrgäste nachts einfach nur am Zielbahnhof abgeliefert würden.

Darüber hinaus solle eine Regelung aufgenommen werden, nach der Entschädigungen bei Zeitfahrkarten berechnet werden. Zudem spricht sich der Bundesrat für eine erweiterte Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern aus. Zwar sei die Nachfrage dieses Services gestiegen, wegen des zunehmenden Einsatzes von ICE-Zügen aber immer weniger zu realisieren. Da die Fahrradmitnahme im französischen TGV möglich sei, müsse dies für den ICE ebenso gelten. Die Bahn solle daher entsprechende Maßnahmen ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen.

Schließlich kritisieren die Länder, dass die Bearbeitung von Beschwerden laut Regierungsentwurf den für die Bahnaufsicht jeweils zuständigen Behörden obliegt. Es bestehe weder ein inhaltlicher Zusammenhang zu dieser eigentlich technischen Aufsicht, noch machten regionale Besonderheiten eine solche Zuständigkeitsverteilung erforderlich. Stattdessen solle das Eisenbahn-Bundesamt einheitlich die Beschwerden bearbeiten. Auch die geplante Schlichtungsstelle sei bundeseinheitlich einzurichten. Um ihre Neutralität zu gewährleisten, müsse sie außerdem paritätisch mit Unternehmen und Verbraucherverbänden besetzt werden.