asr hält den Vorschlag zur Neufassung der EU-Pauschal- und Bausteinreisen- Richtlinie für praxisfremd

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Der asr Bundesverband e.V. sieht den am 9. Juli von der Europäischen Kommission veröffentlichten Vorschlag für die Richtlinien der neuen Pauschal- und Bausteinreisen in einer ersten Überprüfung als in vielen Punkten für kritikwürdig an. Richtig und wichtig ist, dass eine Harmonisierung der Verbraucherrechte und der Wettbewerbsgleichheit innerhalb der EU angestrebt werden. Dazu sollen u.a. die Online-Veranstalter nun endlich rechtlich mit den klassischen Veranstaltern gleichgestellt werden. „Zu prüfen wird aber sein, ob im Zusammenhang mit Internetangeboten von außereuropäischen Online-Anbietern hinreichend
klargestellt ist oder Ergänzungen notwendig sind, die auch diese verpflichten, bei in Europa unterbreiteten Angeboten die europäischen Standards einzuhalten“, so der Präsident Norbert Pfefferlein.

Andere Bestimmungen, dass z.B. eine Ersatzperson für eine gebuchte Pauschalreise problemlos einspringen kann, gehen nach Aussage des Vize-Präsidenten und Vorsitzenden des Ausschusses Flug des asr, Jochen Szech, am Thema vorbei. „Die Fluggesellschaften lehnen Änderungen der Passagiernamen grundsätzlich ab. Das ist eine Stornierung verbunden mit einer Neubuchung, mit all seinen Aufwendungen und Kosten“ so Szech. Ebenfalls muss die vorgesehene Regelung der vollen Erstattung bzw. Haftung bei höherer Gewalt geändert werden. Die verschärfte vorvertragliche Informationspflicht der Reisebüros und Reiseveranstalter zu einer gebuchten Reise, die de facto bereits von vielen Beratern umgesetzt wird, wird zukünftig zu einer Ausweitung der Erstellung von Absicherungsprotokollen führen, die das Vermitteln und Verkaufen von Reisen nicht erleichtern wird. Die geforderte Verpflichtung der „prompten Erstattung aller geleisteten Zahlungen an den Reisenden“ bei Insolvenz oder Fällen höherer Gewalt ist für den Verbraucher eine gute Sache. Das kann aber nicht Sache der Reisebüros oder Reiseveranstalter sein, dafür gibt es in Deutschland Versicherungen, denen die Klärung obliegt. Und das sollte auch zukünftig so gehandhabt werden.

Die Gesetzesvorlage stellt richtigerweise fest, dass der Tourismus in der EU in der Mehrheit von den KMU getragen wird. „Viele Punkte der Richtlinie sind aber dazu angetan, den KMU mehr Arbeit und mehr Risiko aufzubürden. Das können wir so nicht hinnehmen. Das verzerrt den Wettbewerb.“ so Pfefferlein. Der asr wird die Richtlinie von seinen Rechtsanwälten noch tiefgehender prüfen lassen und die Ergebnisse und Vorschläge zur Veränderung der Europäischen Kommission und den Tourismuspolitikern im Bundestag zur dringenden Überarbeitung
überreichen. „Die Verbände und die Politik sind hier gefragt. Der asr als Vertreter des touristischen Mittelstands setzt sich auch hier für die Rechte der KMU und seiner Mitglieder ein“, so Pfefferlein abschließend.