Am Montag, den 23. Januar findet im Bundestag eine Ausschussanhörung zum Gesetzesentwurf zur EU-Pauschalreiserichtlinie statt. Der DRV ist dazu als Sachverständiger geladen und wird durch DRV-Präsident Norbert Fiebig vertreten sein. Fiebig wird den Abgeordneten darlegen, welche konkreten Probleme die Reisebranche noch mit der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie hat und sich für weitere Verbesserungen einsetzen.
Für die Anhörung bekommt der DRV Rückenwind aus der Reisebranche. Zuvor hatte der Verband über die eigens eingerichtete Webseite reisebüros-schützen.de die Reisebüros dazu aufgerufen, den Abgeordneten ihres Wahlkreises sowie den Mitgliedern der zuständigen Bundestagsausschüsse zu schreiben und auf die Probleme mit dem Gesetzestext aufmerksam zu machen.
68.000 Briefe und Emails wurden über die Webseite generiert. „Die Resonanz ist überwältigend. Die Unterstützung aus der Branche ist enorm“, sagt DRV-Hauptgeschäftsführer Dirk Inger. „Vielen Dank an alle, die Briefe und E-Mails an ihre Abgeordneten versendet haben. Reisebüros und Verband sprechen mit einer Stimme. Das hilft uns, unsere Anliegen gegenüber dem Gesetzgeber besonders überzeugend und mit Nachdruck darzulegen.“
„Wir wissen aus den Reisebüros, dass Abgeordnete in den Büros persönlich angerufen haben. Viele andere Reisebüros haben eine Mail aus dem Bundestag erhalten mit einer Zwischennachricht. Auch beim DRV sind schon viele Antworten aus dem Bundestag angekommen. Der Tenor ist sehr ähnlich: die Bundestagsabgeordneten verstehen unsere Probleme und wollen helfen“, zieht DRV-Hauptgeschäftsführer Dirk Inger ein erstes Resümee.
Die Anhörung am Montag findet im Ausschuss „Recht und Verbraucherschutz“ statt, wo die fachlich für die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie zuständigen Abgeordneten sitzen. Dort wird der DRV die Brancheninteressen vertreten und erneut auf die Probleme bei der Umsetzung der Richtlinie hinweisen. „Das wichtigste Anliegen des DRV ist es, die getrennten Bezahlvorgänge bei verbundenen Reiseleistungen vom Tisch zu kriegen“, so Inger.
Worum geht es bei den verbundenen Reiseleistungen? So wie der Gesetzestext aktuell aussieht, macht er den Reisebüros große Probleme, weil er getrennte Bezahlvorgänge bei sogenannten verbundenen Reiseleistungen vorsieht. Dabei werden auf Kundenwunsch verschiedene Reisebausteine (Flug, Hotel, Mietwagen etc) vermittelt. Für jeden Baustein muss der Kunde nach jetzigem Entwurf separat bezahlen. Das ist bürokratisch, praxisfern und droht die Kunden aus dem Reisebüro zu vertreiben. Damit ist weder der Wirtschaft, noch den Verbrauchern gedient.
Quelle: DRV Deutscher ReiseVerband e.V.