Am 5. Februar hat das EU-Parlament über eine Änderung der Fluggastrechte-Verordnung abgestimmt. In der ersten Lesung haben sich die Abgeordneten auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der für den Flugpassagier zwar einige Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Änderungsvorschlag bedeutet. Im Vergleich zur aktuellen Rechtslage stellen vor allem die Regelungen zu Entschädigungen bei Verspätungen den Passagier jedoch schlechter.
„Es hört sich an wie ein guter Kompromiss. Zum Vergleich jedoch den Kommissionsvorschlag heranzuziehen, ist falsch, denn der ist nicht das geltende Recht. Tatsächlich stellt der Gesetzentwurf in der Gesamtbetrachtung Flugpassagiere kaum besser als momentan“, sagt Dirk Gerdom, Präsident des deutschen GeschäftsreiseVerbands VDR. „Durch dieses Hin und Her ist es fast gelungen, den Eindruck einer Verbesserung zu erwecken. Was aber die Regelungen zu den Wartezeiten angeht ist es tatsächlich so, dass in zwei von drei Punkten die Passagiere etwas schlechter dastehen als bisher, im dritten wird sich nichts ändern.“
Der VDR fordert einen Ausgleich der Interessen von Fluggesellschaften und Passagieren. „Denn die Mehrkosten durch die zu zahlenden Entschädigungen werden die Airlines sowieso wieder auf die Ticketpreise aufschlagen werden“, so Gerdom.
Nach der Sitzung geht der Gesetzentwurf noch an die Kommission und an den Rat, in dem die 28 EU-Staaten vertreten sind. Rat und Parlament müssen sich dann auf einen Kompromiss einigen. Das soll noch vor der Europawahl Ende Mai geschehen.