Abmahnkosten bei Datenschutzverstößen aussetzen

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Selten hört man was sinnvolles von Politikern, weshalb es ein paar Zeilen wert ist, von brauchbaren Vorschlägen zu berichten wie sie die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker zu den ersten Abmahnungen aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung von sich gab.
In einer Mitteilung der CDU/CSU – Bundestagsfraktion steht:
Abmahnmissbrauch aufgrund der Datenschutzgrundverordnung muss kurzfristig unterbunden werden. Unseriöser Verbände und Kanzleien sprechen bereits Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung aus. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen. Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind für kleine und mittlere Unternehmen ohne Rechtsabteilung oder Vereine ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen. Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. Dem wollen wir rasch einen Riegel vorschieben. Durch eine kurzfristige gesetzliche Regelung kann die Kostenerstattung für Abmahnungen für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung für eine Übergangszeitraum von zum Beispiel einem Jahr ausgeschlossen werden. Dadurch entfällt der wirtschaftliche Anreiz für Abmahnvereine und -kanzleien und die Unternehmen haben Zeit, neuen Anforderungen durch die Datenschutzgrundverordnung umzusetzen, ohne sofort mit Abmahngebühren belastet zu werden.“
Quelle: CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Lesenswert dazu ist auch der Rechtstipp auf Anwalt.de: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-dsgvo-oder-die-kuerzeste-abmahnwelle-aller-zeiten_136111.html
Bild: Pixabay