Die touristische Wertschöpfungskette steht im Fokus der Obrigkeit, die nach Möglichkeiten sucht, chronisch defizitär Kassen aufzufüllen. Egal. ob die soeben neu gefundene Abgabe „Bettensteuer“ (Kulturförderabgabe) oder
Luftverkehrsabgabe heißt, Es wird dem Mittelstand und dem Endverbraucher in die Tasche gegriffen, direkt oder mittelbar.
Dabei ist die jetzige Bundesregierung gewählt worden, weil die sie tragenden Parteien versprachen, genau das nicht zu tun. Was diese dann als Entlastung tatsächlich hinkriegte, war wenig und halbherzig. Manager wissen, was man halbherzig tut, läßt man besser. Es wird nämlich nichts daraus.
So geschieht es jetzt mit der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Logis. Schon der Umstand, daß man die Nebenleistung Frühstück nicht als solche ansah, sondern mit dem vollen Satz besteuerte, gebar ein Monstrum von Bürokratie und ließ nichts Gutes ahnen. Jetzt erheben die Kommunen landauf, landab Bettensteuer, 5% vom Bruttoumsatz. Die Sahne ist da erst einmal weg, und wenn die Mehrwertsteuer wieder angehoben wird, geht richtig Substanz verloren. Wenn an dieser Front z.Zt. auch Ruhe zu herrschen scheint; sie ist trügerisch, alles deutet darauf hin, daß es so kommt.
Das BMF hat ein Forschungsgutachten in Auftrag gegeben, das an der Universität des Saarlandes unter Mithilfe namhafter Autoren aus Erlangen, Mainz, Köln und Zürich angefertigt und vorgelegt wurde. Darin wird nicht nur die Ermäßigung für Beherbergungsleistungen als nicht gerechtfertigt angesehen, sondern auch die bei Restaurations- und Verpflegungsumsätzen. Originalton: „Sie sollten daher abgeschafft werden.“ Gemeint ist damit der ermäßigte Steuersatz für Catering und Schulverpflegung und „take away“. „Für diese Neuregelung braucht der Ausgang der Verfahren nicht abgewartet werden, die in diesem Zusammenhang vom BFH dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wurden.“
Das Gutachten kommt zu der Ansicht, die Ermäßigung für Umsätze in der Beherbergung sei nicht zu rechtfertigen. Als Begründung wird u.a. angeführt, die Begünstigung erstrecke sich „auch und insbesondere“ auf Umsätze, die nicht förderungswürdig erscheinen, z.B. die, die grenzferne Hotels erwirtschaften, die nicht im internationale Wettbewerb stehen. Da muß man sich allerdings an den Kopf fassen, provinzieller könnte eine Begründung wohl kaum ausfallen. Als wenn der Wettbewerb im Zeitalter der Globalisierung 20km jenseits von schon heute nicht mehr existierenden Grenzen aufhört.
Es gibt einen Trost. In dem Gutachten wird die Legislative
aufgefordert, auch andere Bereiche der Wirtschaft aus dem ermäßigten Steuersatz herauszunehmen, z.B. die sakrosankte
Landwirtschaft. Hier könnte Lobbyarbeit ansetzen. Sie war ja ’mal in der Lage, den ermäßigten Satz für Logis zu erreichen. Vielleicht gelingt es ihr ja, die Abschaffung zu verhindern. Dafür wäre allerdings mehr nötig, als ein Aufsteller für die Hotelrezeption, auf dem gezeigt wird, wo in anderen Ländern Europas der Fiskus sich auch mit weniger als normal zufrieden gibt.
Quelle: www.nfh-online.de