Der Deutsche Bundestag hat eine Reform des Telemediengesetzes beschlossen und damit das Aus für die Haftung von WLAN-Betreibern für das Verhalten ihrer Nutzer. Der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) begrüßt ausdrücklich, dass nun jeder ein WLAN als Hotspot zur Verfügung stellen kann, ohne zum Beispiel für Inhalte haften zu müssen, die über den Zugang heruntergeladen werden.
„Der GeschäftsreiseVerband hat die Störerhaftung schon lange kritisiert, da sie offenes Internet behindert. Für Geschäftsreisende aber ist WLAN-Zugang unterwegs sehr wichtig“, sagt Hans-Ingo Biehl, Hauptgeschäftsführer des VDR. „Manager müssen heute auch auf Reisen in hohem Maße erreichbar sein und brauchen Zugang zum Netz. WLAN-Zugänge bedeuten sowohl erheblich niedrigere Mobilfunkkosten als auch bessere und stabilere Verbindungen. Wir freuen uns, dass der Bundestag eine Hürde beseitigt hat, die den weiteren Ausbau von WLAN-Hot-Spots behindert hätte.“