Geschäftsreisen werden immer gefährlich – Nahezu ein Viertel aller Dienstreisen führten im vergangenen Jahr in Länder mit zum Teil extrem, hohen medizinischen Risiko. Die Business Traveler sind dabei in der Regel rundum geschützt, wenn der Arbeitgeber seine Hausaufgaben richtig gemacht. Nach §619 BGB, dem Arbeitsschutzgesetz oder §17 SGB 1 obliegt es einem Arbeitgeber dafür zu sorgen, seine Mitarbeiter sicher und wohlbehalten reisen zu lassen und entsprechend vor Ort unterzubringen. Einen entsprechenden Rechtscheck dazu bieten nun erstmals AnwaltOnline und der aus dem TV bekannte Hotelsicherheits-Experte Ulrich Jander (www.hotelchecker.tv) an. Für eine Pauschale von 79,95 Euro wird ein Schadensereignis rundum geprüft.
Weitere Informationen: http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/beratungonline/travelriskmanagement.html
„Wussten Sie, dass Ihr Chef, wenn er Sie auf Geschäftsreise schickt, dafür Sorge tragen muss, dass Sie nicht zu Schaden kommen?“, fragt Hotelexperte Jander. Es fängt bereits bei der Auswahl des Hotels an: Hier hat der Arbeitgeber die entsprechende Fürsorgepflicht, einen Mitarbeiter sicher unterzubringen. Eine billige Absteige, nur weil man Kosten sparen will, reicht oft nicht aus. „Es fängt beim Brandschutz an: Sind die entsprechenden Auflagen erfüllt? Was ist mit der Hygiene? Gibt es zum Beispiel eine Legionellenüberprüfung oder wird das HACCP-Konzept beachtet?“, so der erfahrene Hotelchecker Jander. Sicherheit umfasst den kompletten Auslandaufenthalt. Dies gilt auch für Mitarbeiter die bei deutschen Unternehmen angestellt sind und eine Niederlassung im Ausland haben. Eine vertragliche Entbindung der Haftung sieht das Gesetz nicht vor.
Sicherheit in Hotels ist ein wichtiges Thema. So wurde erst vor kurzem ein Gast, der spät abends mit seinen Kollegen ins Hotel zurückkehrte, vom Reinigungspersonal erstochen. Man hatte ihm mit einem Einbrecher verwechselt. Arbeitgeber sind ebenso verpflichtet für die Sicherheit und medizinischen Schutz ihrer Mitarbeiter auf Reisen zu sorgen. Das sog. Travel Risk Management geht oftmals bis zur Anheuerung von Bodyguards und Bereitstellung von Stechschutzwesten, die z.B. bei Attacken mit Stichwaffen standhalten.
Immer häufiger werden Tagungs- und Businesshotels von ihren Firmenkunden ausführlich zu ihren Sicherheitsstandards befragt. Ulrich Jander prüft jährlich mehrere hundert Hotels im Auftrag von Banken und Versicherungen. „Da sich Schadensersatzansprüche durchaus sechs- bis siebenstellige Summen werden können, sind diese Prüfungen durchaus gerechtfertigt“, berichtet Jander.
Zurzeit sind bundesweit etwa 30.000 Verfahren in Sachen Travel Risk Management anhängig – und das pro Jahr. Daher bieten AnwaltOnline und Jander nun den umfassenden Rechtscheck an: Dabei wird geprüft, welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene im Schadensfall oder deren Angehöriger haben. Zu den wichtisgten Fragen dabei gehören: Welche Risiken bestanden? Was hat das Unternehmen unternommen, um Schaden abzuwenden? Welche Unterlassungen wurden begangen?