Kennen Sie dieses Szenario? Einer Ihrer Mitarbeiter muss sich auf einer Dienstreise oder während eines Arbeitseinsatzes im Ausland ärztlich behandeln lassen. Was dann auf Sie zukommt, wirkt zunächst irritierend: Der Gesetzgeber nimmt Sie nicht nur in die Pflicht, für die entstanden Gesundheitskosten aufzukommen, sondern erwartet unter Umständen sogar, dass Sie wie eine Krankenkasse agieren.
Der Grund: Vor allem bei Mitarbeitern, die als Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ins Ausland entsandt werden – und hierbei spielt es keine Rolle, ob diese Entsendung einen Tag oder mehrere Jahre dauert hat der deutsche Gesetzgeber mit § 17 SGB V explizit dem Arbeitgeber die Verantwortung der gesundheitlichen Absicherung des Mitarbeiters auferlegt.
Neben dieser finanziellen und administrativen Belastung gilt es außerdem, einen verantwortungsvollen Umgang mit den privaten Gesundheitsdaten Ihres Mitarbeiters zu pflegen – ein Spagat, der kaum zu schaffen ist.
Rechte und Pflichten bei Dienstreisen ins Ausland
Ein exklusiv von der BDAE Gruppe verfasstes Dossier unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte und Pflichten in punkto Gesundheitskosten von Mitarbeitern im Ausland richtig einzuschätzen. Zugleich bietet es Ihnen Handlungsempfehlungen und eine Analyse von gängigen Restkosten-Modellen, die von der BDAE Gruppe nicht nur auf Kosten- und Zeitaufwand, sondern auch auf praktische Umsetzbarkeit geprüft wurde. Vervollständigt werden die dargestellten Prozesse durch eigene von der BDAE Gruppe erstellten Schaubilder und Fallbeispiele.
Mit diesem Leitfaden möchte die BDAE Gruppe Ihr Geschäftsreise- und Entsendemanagement vereinfachen und Ihnen außerdem Möglichkeiten erörtern, wie Sie das Restkostenrisiko bei Gesundheitsaufwendungen für Ihre Mitarbeiter senken können.
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Quelle: BDAE