Der GeschäftsreiseVerband VDR begrüßt Teile des geänderten Reisekostenrechts. So bewertet es der VDR positiv, dass die Pauschbeträge bei Verpflegungsmehraufwendungen, die Regelungen zur Auswärtstätigkeit sowie die Ermittlung der Vergleichsmiete bei doppelter Haushaltsführung vereinfacht wurden:
– Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen werden auf ein Zwei-Stufen-Modell reduziert – zwölf Euro bei mehr als achtstündiger Abwesenheit und 24 Euro bei 24-stündiger Abwesenheit. Bei Reisen mit Übernachtung ist eine Prüfung der Abwesenheitsdauer bei An- und Abreisetagen nicht mehr notwendig, für die Reisetage werden pauschal zwölf Euro angesetzt.
– Die Regelungen für die Auswärtstätigkeit und die „Erste Tätigkeitsstätte“ sind nun in den überwiegenden Fällen eindeutig: Es gibt pro Dienstverhältnis nur noch eine erste Tätigkeitsstätte. Diese ersetzt die bisherige „regelmäßige Arbeitsstätte“.
– Einfacher wird bei der doppelten Haushaltsführung die Berechnung der Aufwendungen für zusätzliche Unterkunft und Wohnung. Zukünftig können die tatsächlichen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro im Monat vom Arbeitnehmer angesetzt werden. Arbeitgebern erspart das die Ermittlung der üblichen Vergleichsmiete.
Kritisch sieht der GeschäftsreiseVerband VDR u.a. die komplexe Ausgestaltung bei der Gestellung von Mahlzeiten. Diese soll der Arbeitgeber über Bescheinigungen belegen, was den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen vergrößert, anstatt ihn zu reduzieren. „An dieser Stelle sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor. Von Abzügen von den Verpflegungsmehraufwendungen über Sachbezugswertversteuerung mit unterschiedlichen Ausprägungen. Es wird eine Herausforderung, das den Unternehmen und ihren Reisenden verständlich zu machen und pragmatische Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten“, gibt Andrea Zimmermann, Leiterin des VDR-Fachausschusses Mittelstand und Inhaberin von btm4u, zu bedenken. „Auch kleinere und mittlere Betriebe ohne umfassende Softwarelösungen für die Reisekostenabrechnung und Lohnversteuerung sollten in der Lage sein, die neuen Vorgaben ohne hohe interne Kosten umzusetzen.“
Der VDR war in den vergangenen Monaten an den Abstimmungen zur Gesetzesänderung beteiligt. Andrea Zimmermann hatte als Expertin des VDR gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden im BDI an Sitzungen des Bundesfinanzministeriums und den Finanzministerien der Länder teilgenommen. „Gesetze zu verabschieden ist immer eine Einigung von vielen Beteiligten. Der gemeinsame Nenner ist dabei manchmal kleiner als erhofft“, sagt Zimmermann. „An einigen Punkten konnten wir das komplizierte Reisekostenrecht zum Wohle der Unternehmen beeinflussen, bei einigen Paragraphen herrscht jedoch noch erheblicher Verbesserungsbedarf.“ Gemeinsam mit dem Arbeitskreis des BDI werden weiterhin Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium geführt. Das Ziel: unscharfe Textpassagen klären, die aus Unternehmenssicht in der Praxis kritisch werden könnten.
Im November hatte der Bundesrat der Novellierung des steuerlichen Reisekostenrechts nicht zugestimmt. Hintergrund des Vetos waren befürchtete Einnahmeausfälle in den Ländern. Nach der Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde der Länderkammer die Reisekostenreform erneut vorgelegt und kann nun am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Den Unternehmen empfiehlt der VDR, sich frühzeitig mit den Auswirkungen auseinandersetzen, da diese erheblich sind und der ungewöhnlich lange Vorlauf von einem Jahr unbedingt genutzt werden sollte.
Im VDR-zertifizierten Lehrgang „Zertifizierte/-r Reisekostenspezialist/-in (VDR)“ werden u.a. die neuen Regelungen dargestellt. Mit dem Lehrgang können sich Mitarbeiter qualifizieren, die im Unternehmen mit dem Thema Reisekosten betraut sind. Der Lehrgang setzt sich aus drei aufeinander aufbauenden Präsenzseminaren zusammen, in denen die steuerrechtlichen Grundlagen und die entsprechende Umsetzung in der Praxis vermittelt werden. Der nächste Kurs beginnt am 10. September 2013 und kostet insgesamt 2150 Euro.
Weitere Informationen: http://www.vdr-service.de/akademie/reisekostenspezialistvdr/