Neue Auslandspauschalen 2016

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Sie sollten bei Ihrer Spesenabrechnung die neuen Pauschalen berücksichtigen. Die Pauschbeträge für die neuen Auslandspauschalen (Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwendungen für beruflich und betrieblich veranlasste Dienstreisen im Ausland) stehen fest.

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Dezember die neuen Pauschbeträge für den Abreise- und Anreisetag bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden bzw. mehr als 8 Stunden je Kalendertag herausgegeben. Im Wesentlichen sind die Änderungen, wie bereits in der Vorankündigung des Entwurfes, umgesetzt worden.

Die Pauschalen für die Spesen 2016 für das Ausland wurden unter anderem für die Hauptreiseländer:
Kanada, Indien, China, Schweden, Schweiz und Großbritannien
angeglichen.

Die gesonderte Städtepauschale für Südafrika/ Johannesburg wurde neu eingeführt.

Die Pauschbeträge für die Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgeber-Erstattung anwendbar und für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend.
Quelle: Kfz-Auskunft.de