Mitarbeiter, die nach Frankreich entsendet werden, müssen vorab bei den französischen Behörden gemeldet werden. Unter Entsendung sind Arbeiten zu verstehen, die ein Arbeitnehmer im Auftrag seines Arbeitsgebers im Ausland ausführt. Nach Beendigung kehren die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplatz im eigenen Unternehmen zurück. Bereits Geschäftsreisen nach Frankreich, Lieferungen von Waren, Teilnahme an französischen Messen und Kundenbesuche fallen unter diese Regelung. Bau- und Montagearbeiten sind von diesen Regelungen ebenso betroffen.
Verpflichtungen laut dem französischen Arbeitsgesetzbuch
Nach dem französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) sind zudem die ausländischen Unternehmen verpflichtet, neben der Einhaltung des französischen Mindestlohnes, einen Vertreter in Frankreich zu benennen.
„Die französischen Behörden nehmen die Einhaltung dieser Auflagen seit Anfang des Jahres sehr genau“, betont Dr. Uwe Böhm, Geschäftsführer des Fachbereichs International der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK). „Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen“, mahnt Uwe Böhm. Eine Missachtung kann Sanktionen von 2.000 Euro pro entsendenden Mitarbeiter und im Extremfall Bußgeld bis 500.000 Euro zur Folge haben.
Vorschriften gelten auch für Transportunternehmen
Auch Transportunternehmen werden seit letztem Sommer mit den neuen bzw. verschärften Vorschriften konfrontiert. Neben der Einhaltung der Mindestlöhne in dieser Branche, muss eine Entsendebescheinigung (Attestation de détachement) für das Transportgewerbe beantragt werden. Maximale Gültigkeit dieser Entsendebescheinigung liegt bei sechs Monaten ab Erstellung.
Verstärkte Kontrollen in Frankreich
Die Kontrollen von ausländischen Betrieben in Frankreich haben in den letzten Monaten zugenommen und die ersten Bußen wurden bereits verhängt, weiß Monika Platkova, Expertin bei der IHK für Fragen rund um das Thema der Entsendung. Um Schwierigkeiten bei der Auftragsabwicklung und Bußgelder zu vermeiden, sollten sich alle Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, vorab mit den Regelungen vertraut machen.
Informationen zur Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich erhalten Betroffene bei der IHK. Zudem bietet die IHK am 7. März 2017 im IHK-Gebäude in Schopfheim eine Informationsveranstaltung zum Thema „Mitarbeiterentsendung nach Frankreich“ an. Die Veranstaltung ist kostenlos und die Interessenten können sich unter www.konstanz.ihk.de informieren und anmelden.
Quelle: ndustrie und Handelskammer Hochrhein-Bodensee