Laptop-Verbot auf USA-Flügen schränkt Arbeitsmobilität von Geschäftsreisenden ein

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Geschäftsreisende müssen mobil arbeiten können – auch im Flugzeug. Das am 21. März 2017 von den USA verhängte Laptop-Verbot an Bord bestimmter US-Direktflüge schränkt Geschäftsreisende nach Ansicht des Verbands Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR) in ihrer digitalen Arbeitsmobilität ein. Die neue Sicherheitsregel besagt, dass Laptops und Tablet-Computer nicht mehr im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, sondern mit dem Koffer aufgegeben werden müssen. Für Geschäftsreisende entfällt damit die Möglichkeit, auf bestimmten Direktflügen von Flughäfen in der Türkei und im Nahen Osten in die USA, mobil zu arbeiten. Zudem untersagen viele Unternehmen ihren Reisenden, Unterlagen und technische Geräte mit Firmendaten aufgrund erhöhter Diebstahlgefahr im Gepäck aufzugeben.

„Selbstverständlich besitzt das Thema Sicherheit auf Geschäftsreisen für den VDR oberste Priorität. Die neue Regelung des US-Heimatschutzministeriums verfolgt aus unserer Sicht jedoch einen falschen Ansatz. Denn elektronische Geräte im aufgegebenen Koffer stellen im Zweifel ein ebenso großes potenzielles Sicherheitsrisiko dar, wie im Handgepäck. Der Fokus der Anstrengungen für mehr Sicherheit an Bord sollte daher auf die Kontrollen am Boden gerichtet sein. Statt Aktionismus insbesondere zulasten von geschäftlich Reisenden fordern wir intelligente Sicherheitssysteme, um mögliche Gefahrenquellen bereits bei der Kontrolle des Handgepäcks zu identifizieren“, erklärte VDR-Vizepräsident Ralph Rettig am Mittwoch in Frankfurt.

Da von der neuen Regelung ausschließlich Airlines aus der Türkei und dem Nahen Osten betroffen sind, sieht der VDR zudem einen Eingriff in den Wettbewerb. „Es darf nicht zur Gewohnheit werden, dass staatliche Regelungen einseitig zulasten einzelner Marktteilnehmer getroffen werden, zumal sich hier auch politische Gründe für die Maßnahmen vermuten lassen“, ergänzte Rettig und begrüßte zudem die Ankündigung des Bundesinnenministeriums, für Deutschland keine derartigen Pläne zu verfolgen.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e. V.