Köln hat für Geschäftsreisende bei der Bettensteuer nachgebessert

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Die Stadt Köln bewegt sich auf Geschäftsreisende zu. Etwas einfacher wird in Zukunft der Nachweis zu erbringen sein, dass der Aufenthalt in der Stadt am Rhein eher beruflicher Natur ist.
Der Vordruck über den Nachweis der geschäftlichen Veranlassung ist jetzt auch auf Englisch erhältlich. Im Dezember hatte die Stadt Köln noch erklärt, dieser müsse ausschließlich auf Deutsch vorgelegt werden.

Außerdem ist jetzt nur noch ein Dokument zwingend erforderlich, auf dem beide Nachweise
a) die Erklärung des Beherbergungsgastes, dass die Beherbergung beruflich zwingend erforderlich ist und
b) die Arbeitgeberbescheinigung (Adressangaben und Stempel des Arbeitgebers) geführt werden. Dieser Vordruck kann nicht pauschal für sämtliche Reisenden eines Unternehmens ausgestellt werden. Er muss pro Einzelreisendem vorliegen.
Quelle: www.vdr-service.de