Hinweis zu Geschäftsreisen nach Frankreich

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Im Kontext der Terroranschläge von Paris rät der Verband Deutsches Reisemanagement bei Geschäftsreisen nach Frankreich zu erhöhter Vorsicht. Zudem ist mit Einschränkungen im Reiseverkehr zu rechnen.

Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise des Auswärtigen Amtes:
„Die französische Regierung hat den Ausnahmezustand erklärt und in diesem Rahmen Kontrollen an den Landesgrenzen auch zu Deutschland eingeführt. Es kann daher im Reiseverkehr vorübergehend zu Einschränkungen kommen. Reisende werden dringend gebeten, den Anweisungen der französischen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten, sich in Frankreich umsichtig zu bewegen, ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und sich informiert zu halten.“

„Derzeit ist in Frankreich mit erhöhten Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen im Reiseverkehr zu rechnen. Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (z. B. Museen) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. Bahnreisende sollten darauf achten, dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift gezeichnet ist. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.“

„Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate“, der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Gemäß Vigipirate gilt für die Regionen Île de France/Paris und die angrenzende Picardie ein erhöhtes Schutzniveau.“

Geschäftsreisende, für die eine Reise nach Frankreich vorgesehen ist, sollten sich vorab mit dem jeweiligen Travel Manager bzw. dem Travel Management ihres Unternehmens in Verbindung setzen.
Quelle: www.vdr-service.de