Reisekostenabrechnungen erfordern derzeit hohen bürokratischen Aufwand. Nicht jeder Kleinunternehmer kann sich das leisten. Fehler, die bei der Komplexität passieren können, bringen Unternehmen häufig in juristische – und bei Bußgeldzahlungen zuweilen auch finanzielle – Schwierigkeiten. Deshalb hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Rechtsprechung von Ende August 2011 die Reisekostenabrechnung erheblich vereinfacht. Die Bundesregierung berät gerade eine Vereinfachung des Reisekostenrechts. Markus Tressel, tourismuspolitischer Sprecher der Grünen, wollte unter anderem wissen, ob und wie die jüngste Rechtsprechung überhaupt berücksichtigt wird.
In der Antwort auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Tressel zur Vereinfachung des Reisekostenrechts, bleibt die Bundesregierung viele Antworten schuldig. „In der Schule hätte ich dafür eine Sieben bekommen“, so Tressel. „Die neuen Urteile werden in die Prüfung (…) einbezogen“, antwortet die Bundesregierung auf die Frage, ob die Rechtsprechung berücksichtigt wird. „Das ist nichts weiter als ein äußerst unkonkretes ,Vielleicht´,“ merkt Tressel an. Wer sich konkrete Antworten auf Fragen erhoffte, (Zum Beispiel, wie groß die Entlastung für Unternehmen pro Reisende/r und Reisetag sein wird. Oder ob eine Entlastung bei der Nachweispflicht angestrebt ist und wie der Verpflegungsaufwand oder die Handhabung der Dreimonatsfrist vereinfacht würden) der wurde enttäuscht und musste sich mit der Vorbemerkung der Bundesregierung begnügen. „Hier ist so ein allgemeiner Sermon zu lesen, der jeglicher Grundlage politischen Arbeitens entbehrt. Wie sich das bis Ende Dezember ändern soll, ist doch stark zu hinterfragen“, so ein besorgter Tressel. Bis dahin will die Bundesregierung einen Bericht mit „verschiedenen Vereinfachungsansätzen als Grundlage für weitere Beratungen vorlegen“.
„Streng genommen gibt es bislang nur eines, das positiv ist: Zur Beratung bezieht die Bundesregierung eine breite Gruppe von Beteiligten mit ein“, sagt Markus Tressel. „Das ist aber auch bitter notwendig. Denn entweder werden hier bewusst Informationen zurückgehalten oder die Bundesregierung hat hier ihren jüngsten Offenbarungseid geleistet.“
Einige interessante Informationen finden sich dennoch zwischen den Zeilen: Die Hotel- Mehrwertsteuer wird auf den Prüfstand kommen. Von Steuerhinterziehungen wissen Zeitschriften wie das Magazin Spiegel mehr als die Bundesregierung. Und das selbst eine Bundesregierung weder weiß, wie viele Strafzahlungen es gab und wie hoch diese waren, noch wie hoch der Personalbestand in den Finanzverwaltungen ist, lässt doch einiges über den Zustand und Kenntnisstand der Bundesregierung wissen.
„Selbst auf einfache Fragen gab es keine Antwort“, findet Tressel, der sich beispielsweise Informationen erhoffte, ob eine Ökologisierung des Reisemarktes, beispielsweise mit Anreizen zur Umstellung für eine emissionsarme oder -freie Flotte von Unternehmen geplant sei. „Auf die Vorbemerkung wird verwiesen“, antwortet die Bundesregierung. Dumm nur, wenn selbst in der Vorbemerkung dazu nichts zu finden ist.