Arbeitsmedizinische Gesundheitsprophylaxe ist keine Kür

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Drei Tage Moskau, eine Woche Dubai, vierzehn Tage Bangalore. Oder gar ein halbes Jahr Kenia. Wer beruflich viel in die Ferne schweift, riskiert auch viel, denn er setzt sich zahlreichen Gesundheitsrisiken aus. Eine gezielte professionelle Vorsorge bietet wirksamen Schutz vor übertragbaren Krankheiten, bereitet auf andere mögliche Gesundheitsgefahren vor und hilft Risiken insgesamt zu minimieren. Für Unternehmer ist die reisemedi­zinische Betreuung ihrer Mitarbeiter, die in ferne Lande entsandt werden, keine freiwillige Leistung, sondern arbeitsmedizinische Pflicht. Letztlich auch zum eigenen Schutz.

Ungewohnte klimatische Bedingungen, mäßige Hygienestandards, mangelnde Expositonsprophylaxe und viele andere Risikofaktoren können die Geschäftsreise schlimmstenfalls zu einer Reise ohne Wiederkehr oder zu einem Negativerlebnis machen, das man sein Leben lang nicht mehr vergisst. Doch schlimm genug, wenn man sich „nur“ eine Krankheit ohne Langzeitfolgen einfängt. Schon die überaus verbreitete Reisediarrhoe, die in den meisten Fällen gut ausgeht, kann dem Betroffenen einige Tage schwer zu schaffen machen. Ihm bleibt dann nur die Stunden zu zählen, die er handlungsunfähig in seinem Zimmer verbringt, bis der zur Vertragsunterzeichnung ver­einbarte Termin mit dem Geschäftspartner endgültig platzt.

Meist gehen typische Erkrankungen im Ausland auf fehlende Schutzmaßnahmen durch Impfungen oder medikamentöse Pro­phylaxe, auf mangelnde Aufklärung oder einfach Fahrlässigkeit zurück. Zwei Millionen Arbeitnehmer aus deutschen Unternehmen schweifen jährlich beruflich in die Ferne; gerade mal 5 Prozent schützen ihre Gesundheit unter arbeitsmedizinischen Bedingungen. Ob es nun Blauäugigkeit oder blindes Gottvertrauen ist, das der mangelnden Vorsicht freien Lauf lässt: Im Ernstfall hat der Reisende, aber auch der Unternehmer das Nachsehen. Um beruflich Reisende zu schützen, haben die Berufsgenossenschaften vor fast dreißig Jahren einen Grundsatz erlassen, in dem Standards eindeutig fest­gelegt sind. Der G35, der jedem Betriebsarzt bekannt sein muss, beschäftigt sich mit dem Arbeitsaufenthalt im Ausland unter beson­deren klimatischen und gesundheitlichen Bedingungen. Er soll dazu beitragen, die entsprechenden Mitarbeiter zu beraten und festzustel­len, ob gesundheitliche Bedenken gegen einen Aufenthalt in den jeweils relevanten Gebieten bestehen. Hält ein Unternehmen den G35 nicht ein, können massive rechtliche und finanzielle Konsequenzen entstehen. Denn dann geht die Erkrankung eines Mitarbeiters zu Lasten des Unternehmens, das in Regress genommen werden kann. Außerdem ist mit einem Anstieg der Beiträge für die Berufsgenossen­schaften zu rechnen.

Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen

Trotzdem sehen Experten der Reisemedizin hier noch exorbitant großen Handlungsbedarf. „Obwohl der G35 verpflichtend ist und von den Berufsgenossenschaften zwangsweise durchgesetzt werden kann, haben die Verantwortlichen in vielen Unternehmen offenbar noch nie etwas von diesem seit 1980 existierenden Grundsatz gehört,“ sagt Dr. Eckhard Müller-Sacks, Leiter des B.A.D. Zentrums für Reise- und Flugmedizin am Flughafen Düsseldorf. „Als anerkannte Gelbfieber-Impfstelle betreuen wir hier auch viele private Ferntouri­sten und erfahren oft ganz zufällig, dass nach dem Urlaub ein lang­fristiger beruflicher Auslandsaufenthalt ansteht, ohne dass eine reisemedizinische Beratung und gegebenenfalls Untersuchung durchgeführt wurden oder geplant sind. Das kann katastrophale Folgen haben.“

Wären die Unternehmen besser informiert, würden sie G35 auf die Prioritätenliste jedes Personalverantwortlichen setzen, ist Müller-Sacks überzeugt. Schließlich stünden die Kosten für die gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht in keinem Verhältnis zu dem Ausmaß der Risiken und tatsächlichen Krankheitsfälle. Rund drei Prozent aller Mitarbeiter seien nach Beendigung eines beruflichen Auslandsaufent­haltes zwei bis drei Wochen krank. Rechnet man die Lohnfortzahlun­gen und die nicht geleistete Produktivität, kommt dabei ein ansehn­liches Sümmchen heraus, das negativ zu Buche schlägt.

In welchem Umfang die reisemedizinische Prophylaxe erfolgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Beratung muss vor jedem Arbeitsaufenthalt erfolgen und dokumentiert werden, wenn das bereiste Land unter die G35 Kriterien fällt. Bei hoher Infektionsgefahr, schlechter medizinischer Versorgung oder besonderer beruflicher Belastung im Zielgebiet ist auch eine ärztliche Untersuchung nötig. Verbringt der Arbeitnehmer pro Jahr mehr als drei Monate im Aus­land, muss vor der ersten Ausreise in jedem Fall eine Erstuntersu­chung durchgeführt werden.

Wer auf der Hut ist kann Risiken vermeiden

Wer glaubt, er könne seine Reisetauglichkeit beim Hausarzt atte­stie­ren lassen, irrt. Den G35 dürfen nur Arbeitsmediziner mit besonderen Kenntnissen bescheinigen. Mit ihrem Spezialwissen beraten die Exper­ten umfassend zu allen Reise relevanten Themen. Wie ist die politische Lage im Reiseland, was ist von der Unterkunft zu erwarten, ist die medizinische Versorgung ausreichend und wie funk­tioniert die Rettungskette ins Heimatland – für den Fall der Fälle? Ein zentrales Thema ist das besonnene Verhalten des Reisenden, das neben der medizinischen Prophylaxe – wie Impfungen und medika­ment­öser Malaria-Vorbeugung – den besten Schutz darstellt. „Bei Auslands­erkran­kungen haben wir es am häufigsten mit Durchfällen zu tun, die einen bestenfalls für einige Tage lahm legen, schlimmstenfalls Folge­erscheinungen nach sich ziehen“ berichtet Müller-Sacks. „Dabei können sie relativ einfach vermieden werden, wenn sich der Reisende strikt an die Empfehlungen hält. Mit dem konsequenten Verzicht auf Eiswürfel, Mayonnaise, Meeresfrüchte und rohe Salate, der Zunahme ausschließlich frisch gekochter Speisen und mit häufigem Hände­waschen können Darminfektionen weitestgehend vermieden werden. Das gilt auch für Cholera, Typhus und Shigellenruhr.“

Selbst bei Malaria ist die so genannte Expositionsprophylaxe der erste und beste Schutz. „Dazu muss man wissen, dass das Risiko von einer Mücke gestochen zu werden ab etwa 17.00 Uhr besonders hoch ist. Das heißt im Klartext: Ab dieser Tageszeit nur mit einer Extra-Portion Mückenschutz und heller, weiter Kleidung, die Arme und Knöchel bedeckt, ins Freie gehen. Und nachts immer unter dem Moskitonetz schlafen,“ rät Müller-Sacks. „Der beste Schutz ist, gar nicht erst gestochen zu werden. Wir betreuen seit Jahren einen Berufskapitän, der ab 17.00 Uhr konsequent in seinem Zimmer bleibt.“

Den Faktor Mensch nicht vergessen

Probleme, mit denen Müller-Sacks immer wieder konfrontiert wird, sind ungeschützter Sexualverkehr und Suchtprobleme. „Auch das gehört zum Aufgabenbereich eines G35 ermächtigten Arbeitsme­diziners“, sagt der B.A.D. Zentrumsleiter. „Wenn Arbeitnehmer nach Osteuropa entsandt werden, klären wir sie auf, dass dort der schnellste Anstieg von HIV Erkrankungen zu verzeichnen ist. Viele sind dann völlig überrascht. Sie müssen wissen, dass schon beim Friseurbesuch Vorsicht geboten ist, da es zu Hautverletzungen kommen kann. Wer denkt schon an diese Möglichkeit einer Ansteckungsgefahr?“

Von Suchtproblemen, Angst und Depressionen weiß der Experte zu berichten, wenn Mitarbeiter zu beruflichen Langzeitaufenthalten ins Ausland entsandt werden. Fern von Familie, Freunden und vertrauten Kollegen und in der Monotonie eines Hotelzimmers kommt es in weiter Ferne dreimal so oft zu psychischen Störungen wie bei Beschäftigten, die in der Heimat arbeiten. „Solche Aspekte sind fester Bestandteil unserer Beratung. Wenn es dennoch dazu kommt, hilft unsere Hotline, über die der Hilfesuchende jederzeit Rat bekommen kann. Im Extremfall muss eine Rückholung erfolgen.“

Sie wissen nicht, was sie tun

Oft wissen die Reisenden gar nicht, welche Krankheiten es im Zielgebiet gibt und welchen Gesundheitsrisiken sie sich aussetzen. Wie die Ärztezeitung berichtete, hat eine internationale Studie im Auftrag des Zentrums für Reise und Gesundheit der WHO ergeben, dass etwa 40 Prozent von 600 untersuchten Fernurlaubern medizi­nisch völlig unvorbereitet seien. Nur neun Prozent hatten vor, bei Essen und Trinken vorsichtig zu sein. Gut 40 Prozent hatten keine Bedenken, im Reiseland Wasser aus dem Wasserhahn zu trinken. 80 Prozent würden frisches Obst und Salat essen, und 63 Prozent sogar Muscheln und Meeresfrüchte. Prost Mahlzeit!

In der Tat erkrankt jeder zweite Fernreisende an einer Diarrhoe. Ein beruflich ins Ausland entsandter Mitarbeiter kann sich derlei Unvor­sich­tigkeiten nicht erlauben. Das würde in den Unternehmen zu immensen Kosten führen, die vermeidbar sind. Selbst wenn die reise­medizinische Beratung nach G35 keine Verpflichtung wäre, ist das schon Grund genug für jedes Unternehmen sie als Kür auszuüben.

www.die-reisemedizin.de
www.bad-gmbh.de