Damit Leben und Arbeiten in der EU für alle EU-Bürger künftig einfacher wird, werden die europäischen Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit überarbeitet.
Darauf haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission geeinigt. Mit der Einigung werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die in ein anderes EU-Land umziehen, aktualisiert und geschützt. Außerdem sieht sie eine Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden vor.
Die Überarbeitung der geltenden Regeln soll sicherstellen, dass die Vorschriften fair und klar bleiben und leichter durchgesetzt werden können. Zu den Neuerungen zählt, dass Arbeitsuchende mehr Zeit für die Arbeitsuche im Ausland erhalten, und dass der Bedarf an Langzeitpflege für im Ausland lebende ältere Menschen thematisiert wird. Für Dienstreisen ins EU-Ausland muss kein A1-Entsendeformular beantragt werden. Darüber hinaus bekommen nationale Behörden bessere Instrumente an die Hand, um Missbrauch oder Betrug zu bekämpfen und den Sozialversicherungsstatus von ins Ausland entsandten Arbeitnehmern zu überprüfen.
Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige Kommissarin Marianne Thyssen begrüßte die Einigung und erklärte: „Das Recht, überall in der Union zu leben, zu arbeiten oder zu studieren, zählt seit 60 Jahren zu den am meisten geschätzten Freiheiten des EU-Binnenmarkts. Es ist gut, dass das Europäische Parlament und der Rat heute eine vorläufige Einigung über den Kommissionsvorschlag erzielt haben, durch den die betreffenden Vorschriften fair und klar bleiben und leichter durchsetzbar werden sollen. Besonders freue ich mich für unsere vielen mobilen Bürgerinnen und Bürger und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für deren Sozialschutz die modernisierten Vorschriften einen großen Fortschritt bedeuten.
In den vergangenen Jahren hat die Europäische Kommission große Anstrengungen unternommen, um Einzelpersonen sowie Unternehmen eine faire Mobilität zu erleichtern und gleichzeitig die Betrugsbekämpfung zu verstärken. Wir haben die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern überarbeitet und damit den Grundsatz der gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort umgesetzt. Unlängst haben wir auch eine Einigung über die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde erzielt, die die wirksame Durchsetzung der Vorschriften sicherstellen soll. Mit der heutigen vorläufigen Einigung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit runden wir das Gesamtpaket für eine faire Arbeitskräftemobilität in Europa ab. Mein Dank gilt dem Berichterstatter Balas, der für das Europäische Parlament an den Verhandlungen teilnahm, sowie dem rumänischen Ratsvorsitz.“
Hintergrund
Jeder Mitgliedstaat legt die Merkmale seines eigenen Systems der sozialen Sicherheit fest, einschließlich der vorgesehenen Leistungen, der Bedingungen für die Inanspruchnahme, der Berechnung und der zu entrichtenden Beiträge, und zwar für alle Zweige der sozialen Sicherheit wie Leistungen bei Alter, Arbeitslosigkeit und für Familien.
Um sicherzustellen, dass die betreffenden grundlegenden Rechte bei Reisen und Aufenthalten im Ausland nicht verloren gehen, wurden auf EU-Ebene in den letzten 60 Jahren Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erlassen. Diese Vorschriften gelten für die EU-28 sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Sie helfen bei der Bestimmung des Systems der sozialen Sicherheit, dem eine mobile Person unterliegt. Dadurch wird verhindert, dass eine Person in einer Situation mit grenzüberschreitendem Bezug ganz ohne Sozialschutz ist bzw. doppelt versichert ist.
Heute leben bzw. arbeiten etwa 17 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger in einem anderen Mitgliedstaat – doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Und Millionen reisen regelmäßig in andere europäische Länder, um dort Urlaub zu machen, zu arbeiten oder Familie zu besuchen.
Die Kommission hat ihren Vorschlag zur Aktualisierung und Ergänzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften im Dezember 2016 im Rahmen ihrer Bemühungen vorgelegt, faire Bedingungen für diejenigen zu gewährleisten, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, sowie für die Steuerzahler. Außerdem sollen mit dem Vorschlag bessere Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen in der EU bereitgestellt werden. Durch die neuen Vorschriften wird das bestehende Recht insbesondere in drei Hauptbereichen modernisiert: Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Koordinierung der sozialen Sicherheit für entsandte Arbeitskräfte. N
Diese vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich angenommen werden.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)