Aktuell lehnen Sozialversicherungsträger teilweise die Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Reisen nach Großbritannien ab, wenn diese nach dem 29. März 2019 (angekündigtes Brexit-Datum) stattfinden, schreibt der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) und bezieht sich dabei auf visumPOINT als Quelle.
Leider herrscht zum jetzigen Zeitpunkt diesbezüglich kein einheitliches Vorgehen, da die Rechtslage für die Zeit nach dem Brexit momentan unsicher ist. Der Visa-Dienstleister visumPOINT empfiehlt, die A1-Bescheinigung dennoch zu beantragen, um bei möglichen Kontrollen zumindest den Ablehnungsbescheid vorlegen zu können. Geschäftsreisende ohne A1-Bescheinigung müssen bei Kontrollen mit Sanktionen rechnen.