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Ryanair unterliegt gegen CheapTickets.de vor dem Landgericht
Ryanair hatte bekanntgegeben, dass Passagiere mit Flugbuchungen von Drittanbietern nicht befördert und am Check-In-Schalter abgewiesen würden. Diese Maßnahme haben die Richter des Landgerichts Frankfurt am Main nach einem Antrag des Flugticket-Anbieters 'CheapTicktes.de' untersagt (Az: 2-06 O 478/08). Ryanair muss Flugbuchungen, die über dieses Portal gekauft wurden, anerkennen.