Vorstand der Lufthansa wegen des Verdachts der Untreue angezeigt

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Die Lufthansa AG fällt durch die verzögerten Rückzahlungen von stornierten Flugtickets negativ bei den Verbrauchern auf. Auch für Aktionäre kann diese Vorgehensweise negative Folgen haben. Da die Lufthansa-Kunden die Rückzahlung der Ticketpreise erst einklagen müssen, entstehen dem Konzern erhebliche Kosten, die den Gewinn und damit den Aktienkurs negativ beeinflussen könnten. Dadurch können Aktionäre und Anleger direkt geschädigt werden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat aus diesem Grund am 25. Juli 2024 bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen den gesamten Vorstand der Lufthansa AG erstattet. Es besteht der Verdacht der Untreue gemäß § 266 StGB.

Mit der Deutschen Bahn zu reisen, ist seit Jahren ein Abenteuer. Verspätungen und ausgefallene Züge sind Alltag. Doch auch bei Flugreisen tauchen für Verbraucher Probleme auf. Die Lufthansa zahlt zum Beispiel nur widerwillig den Ticketpreis für stornierte Flüge zurück. Das zeigt der vorliegende Fall, in dem ein Verbraucher sein Geld erst nach Klageeinreichung zurückerhielt, obwohl die Lufthansa den Flug ohne Nennung von Gründen storniert hatte. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erklärt, warum es deshalb zur Strafanzeige gegen den Lufthansa-Vorstand kam:

– Ein Verbraucher erwarb verschiedene Flüge bei der Lufthansa AG zum Gesamtpreis von knapp 27.000 Euro. Diese Flüge wurden ohne jegliche Begründung von der Lufthansa AG storniert.
– Auf der Homepage der Lufthansa AG wirbt das Unternehmen bei Stornierungen mit folgendem Angebot: „Wurde Ihr Flug geändert oder annulliert? Mit unserem Chat Assistant können Sie sich Ihr Ticket schnell und bequem zurückerstatten lassen.“
– Nach der Stornierung erstattete die Lufthansa AG rund 6.000 Euro.
– Den Restbetrag von rund 21.000 Euro behielt das Unternehmen jedoch ein.
– Trotz zahlreicher Schreiben an die Lufthansa AG und Telefonaten mit dem zuständigen englischsprachigen Kundenzentrum in Indien rührte sich Lufthansa nicht.
– Daher reichte Dr. Stoll & Sauer Klage gegen die Lufthansa AG auf die restliche Rückerstattung der Ticketpreise ein.
– In der Klageerwiderung erkannte Lufthansa die Forderung an und überwies das restliche Geld.
– Ganz offensichtlich ist diese Vorgehensweise bei stornierten Flügen alltäglich.
– In einem anderen Fall wurde bei einem Verbraucher ein Downgrade vorgenommen und eine Rücküberweisung angekündigt. Lediglich eine kleine Zahlung kam beim Lufthansa-Kunden an. Tatsächlich musste erneut Klage gegen die Lufthansa AG erhoben werden, um die gesamte Rückforderung zu erhalten.
– Massenweise Forderungen von Verbrauchern werden auf diese Weise nicht erfüllt. Wird erfolgreich Klage erhoben, wie in dem vorliegenden Fall, muss die Lufthansa AG nicht nur den kompletten Ticketpreis rückerstatten, sondern auch noch 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz Zinsen an den Verbraucher sowie die Prozesskosten bezahlen.
– Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer führt dies zu einer Vermögensschmälerung der Lufthansa AG. Dadurch sind die Aktionäre der Lufthansa AG direkt in ihrem Vermögen betroffen. Die Gewinne sinken und damit auch der Aktienkurs. Da es sich nach Informationen von Dr. Stoll & Sauer um ein typisches und massenhaftes Phänomen handelt, das dem Vorstand auch bekannt sein müsste und dieser dafür keine Abhilfe schafft, könnte dies eine Untreue gemäß § 266 StGB darstellen.
– Dr. Stoll & Sauer erstattete daher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen den gesamten Lufthansa-Vorstand wegen des Verdachts der Untreue. Die Staatsanwaltschaft wird darum gebeten, Ermittlungen einzuleiten und den Sachverhalt aufzuklären.
Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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