Kommunen brauchen bei der Abschaffung des Hotelmeldescheins mehr Zeit

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Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz sieht eine Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Gäste vor. Der Deutsche Tourismusverband (DTV) begrüßt grundsätzlich die Maßnahme, mit der Hotels und Pensionen von zu viel bürokratischem Aufwand befreit werden, fordert jedoch eine angemessene Übergangsfrist, um die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben sicherzustellen.

Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbands:
„Viele Kommunen nutzen die Daten aus den Hotelmeldescheinen für die Erhebung von kommunalen Kur- und Tourismusabgaben. Durch die Gesetzesänderung müssten zahlreiche kommunale Satzungen angepasst werden. Aus unserer Sicht ist die verbleibende Zeit bis zum geplanten Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 1. Januar 2025 zu kurz, um diese komplexen Anpassungen rechtssicher umzusetzen.“

Der DTV fordert die für Tourismus zuständigen Länderministerien dazu auf, eine angemessene Übergangsfrist einzurichten, um eine rechtlich gesicherte Finanzierung des Tourismus in den Kommunen zu gewährleisten.
Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V.

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