
Die Stadt Kassel beabsichtigt die Einführung einer „Übernachtungssteuer“ in Höhe von 5 % des Übernachtungspreises für (ortsfremde) Personen, die in Kassel in Beherbergungsbetrieben übernachten. Die Beherbergungsbetriebe – nicht der Gast – sollen diese an die Stadt Kassel zahlen. Das aber wirkt sich nachteilig auf den Standort Kassel und seine Bürger aus. Ziel des Bürgerbegehrens ist ein „Besucherfreundliches Kassel! Die Übernachtungssteuer ist keine Option!“
Die ohnehin schon durch die Corona-Pandemie gebeutelten Beherbergungsbetriebe würden schon wieder vor allen anderen zur Kasse gebeten. Eine Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg unter Firmenkunden von Kasseler Beherbergungsbetrieben zeigt: Die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer durch die Stadt Kassel wird auch von vielen Unternehmen aus Industrie, Dienstleistungswirtschaft und Verwaltung kritisch gesehen. Vor allem mögliche Preissteigerungen bereiten Sorge – mit konkreten Auswirkungen auf das Buchungsverhalten und den Wirtschaftsstandort.
71 Prozent gaben an, bei einer Preissteigerung von fünf Prozent – wie sie durch die Einführung einer Übernachtungssteuer entstehen könnte – nach Alternativen für Übernachtungen und Tagungen außerhalb Kassels zu suchen.
Der Einzelhandel würde durch wegbleibende Touristen weniger Erlöse haben, dadurch wird es zu Geschäftsschließungen in der Innenstadt kommen.
Die Steuer schwächt die Standortattraktivität Kassels. Ziel muss es sein, Kassel als gastfreundlichen, wirtschaftsnahen Standort zu stärken – nicht zu schwächen.
Der Tourismus ist ein entscheidender Faktor für die Aufenthalts- und Lebensqualität für Gäste und Einheimische sowie die Mitarbeitenden der Hotels und Unternehmen.
„Wir erwarten, dass die Stadt Kassel ihre Pläne zur Einführung einer Übernachtungssteuer zurückzieht. Es ist für uns eine Frage der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung unserer Familienbetriebe und Hotels“, erklärt Thomas Nähler, Sprecher der Interessensgemeinschaft der Kasseler Hotellerie.
Quelle: Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen e.V.
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