„Als erste Großstadt legen wir einen Plan vor, der alle Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin berechnet. Damit stellen wir sicher, dass zehntausende Menschen absehbar aufatmen können. Dazu wird es an zwei kurzen Straßenabschnitten auch Dieselverkehrsbeschränkungen geben müssen.“ Mit dieser Aussage erklärt der Umweltsenator der Stadt hamburg Jens Kerstan das Fahrverbot für bestimmte Dieselfahrzeuge auf zwei kurzen Straßenabschnitten in Hamburg und läutet damit faktisch ein Dieselfahrverbot in einer deutschen Großstadt ein.
Wenn auch nur auf wenigen hundert Metern. Ob es dabei bleiben wird, hängt sicher auch von der Wirksamkeit der Maßnahme ab.
In einer Erklärung des Senats der Stadt heißt es:
„Auf zwei Abschnitten von wenigen hundert Metern wird es künftig eine Durchfahrtsbeschränkung für bestimmte Fahrzeuge geben: An der Max-Brauer-Allee für Diesel-Fahrzeuge (LKW und PKW), die nicht die Abgasnorm Euro 6[1] erfüllen, und für LKW in der Stresemannstraße[2]. Das ist vertretbar, weil für den Durchfahrtverkehr leistungsfähige Alternativrouten existieren. Der Anliegerverkehr ist davon nicht betroffen. Dazu zählen zum Beispiel Anwohner und deren Besucher, Krankenwagen, Müllautos oder Lieferverkehre. Ziele, die in diesen Abschnitten liegen, können also weiterhin mit jedem Fahrzeug erreicht werden.“
[1] Bzw. „Euro VI“ für LKW (Zahl arabisch gilt für PKW, römisch für LKW)
[2] Hier nur „Euro VI“
Die im Plan vorgesehene Beschränkung für Dieselfahrzeuge in der Max-Brauer-Allee steht noch unter dem Vorbehalt eines höchstrichterlichen Urteils: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird nach einer sogenannten Sprungrevision gegen ein Urteil des VG Düsseldorf voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Frage entscheiden, ob Länder und Kommunen tatsächlich lokale Beschränkungen für bestimmte Motorentypen an einzelnen Straßen anordnen dürfen.
Quelle: Stadt Hamburg
Bild: www.mediaserver.hamburg.de / Roberto Kai Hegeler