Erstmals seit zwanzig Monaten gibt es auch für die Veranstaltungswirtschaft zumindest ein Licht am Corona-Horizont. In zahlreichen
Bundesländern können jetzt auch Großveranstaltungen wieder stattfinden. Die dunklen Wolken des Flickenteppichs unterschiedlichster Regelungen für die Durchführbarkeit von Veranstaltungen sind allerdings nach wie vor nicht verschwunden. Hier 3G mit Abstandsregeln, dort 2G mit Vollauslastung, Masken ja und Masken nein und natürlich Hygienekonzepte – Tourneen lassen sich unter diesen Vorzeichen nach wie vor nur mit erheblichen Hindernissen planen.
Nachdem das Robert-Koch-Institut seine bisherigen Zahlenangaben korrigieren musste und festgestellt hat, dass unter den Erwachsenen bereits bis zu 84 Prozent einmal und bis zu 80 Prozent vollständig geimpft sind, stellt sich ein weiteres Mal die Frage, was noch geschehen muss, bis Veranstaltungen wieder ohne Einschränkungen stattfinden dürfen. Der Bundesminister für Gesundheit rechnet allerdings erst im Frühjahr mit einem Ende der Pandemie. Daher sei es derzeit „für eine Rückkehr zur Normalität noch zu früh“.
Die deutschen Veranstaltungsunternehmen fordern indessen spätestens am 1. Dezember dieses Jahres einen Freedom Day – also die Aufhebung aller Corona-Eindämmungsmaßnahmen. Sie finden sich damit im Einklang nicht nur mit zahlreichen Ländern Europas, sondern auch z.B. mit dem Vorstandsvorsitzenden der einflussreichen kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen. Schließlich müsse doch allen klar
sein, dass Corona sich nicht einfach verabschieden wird, sondern dass die Gesellschaft – wie mit dem Grippe- oder dem Masern-Virus – für immer leben muss.
Viele europäische Länder haben sich längst damit arrangiert und alle Beschränkungen aufgehoben. In Deutschland ist die Belegung der Krankenstationen moderat, die Inzidenzzahlen sind weitgehend konstant, die Impfquote steigt täglich. Die Fortdauer von Einschränkungen erscheint daher zunehmend unangemessen. Nationale und föderalistische Maßnahmen sind mangels hinreichender Kontrollen an den Landesgrenzen schlichtweg eine Farce. Sie täuschen eine Sicherheit vor, die es faktisch nicht gibt.
Die Veranstaltungswirtschaft hat sinnvolle Maßnahmen des Bundes und der Länder immer unterstützt, soweit diese verhältnismäßig waren. Die Aufrechterhaltung der Beschränkungen des Veranstaltungsbetriebs ist dies nicht. Bereits im Januar 2021 hat das Forum Veranstaltungswirtschaft Rahmenbedingungen für einen bundeseinheitlichen Infektionsschutz für Besucher von Veranstaltungsstätten erarbeitet, die allen Ministerien und auch dem Kanzleramt vorgelegt wurden. Damit hätte bereits im Frühjahr eine höchstmögliche Sicherheit für alle Veranstaltungsbesucher gewährleistetet werden können. Nachdem nun allerdings ein dreiviertel Jahr später eine derart hohe Impfquote erreicht wurde und auch damit zu rechnen ist, dass spätestens am 1. Dezember 2021, also in zwei Monaten, alle Erstgeimpften ihre zweite Impfung erhalten haben, ist bei einer Impfquote von dann über 84% (RKI) nicht mehr nachvollziehbar, wieso die den Veranstaltungsbetrieb nach wie vor erheblich einschränkenden Restriktionen nicht endlich aufgehoben werden können.
Immer noch bleibt selbst bei Wahl des 2G-Modells mindestens einem Drittel des potentiellen Veranstaltungspublikums – nämlich den Ungeimpften – der Besuch von Veranstaltungen verwehrt. Die Veranstaltungsunternehmen haben dank der staatlichen Fördermaßnahmen die letzten 20 Monate mehr schlecht als recht überlebt. Ganz anders übrigens als viele Veranstaltungsdienstleister, die zwischenzeitlich in andere Branchen abgewandert sind. Für die Veranstaltungsbranche ist das ein großes Problem, denn selbst wenn Konzerte und andere Events wieder uneingeschränkt stattfinden dürfen, wird das Fehlen dieser Experten schwer zu kompensieren sein.
Das Forum Veranstaltungswirtschaft erwartet daher von der amtierenden Bundesregierung, unverzüglich dem letzten immer noch im Corona-Koma liegenden Wirtschaftszweig sein aktives Leben zurückzugeben. Der Wirtschaftszweig fordert daher, dass bis zum 1. Dezember2021 alle Einschränkungen für die Durchführungen öffentlicher Veranstaltungen aufgehoben werden und damit ermöglicht wird, dass bereits in der Weihnachtszeit wieder kulturelle und andere Veranstaltungen stattfinden können.
Quelle: Forum Veranstaltungswirtschaft