
Ein Reisender buchte bei einer Reiseveranstalterin eine Pauschalreise mit einem sechstägigen Hotelaufenthalt in Dubai. Nach der Reise machte er unterschiedliche Mängel geltend. Insbesondere sei ein deutschsprachiger Reiseleiter nur per WhatsApp erreichbar gewesen und nicht durchgehend vor Ort gewesen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München, wonach dies ausreichend sei, da es keinesfalls branchenüblich sei, dass der Reiseleiter während des angebotenen Programms immer dabei ist (Az.: 158 C 14594/23).
Quelle: ARAG Versicherung / Bild: Pixabay
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