Mit großem Unverständnis reagieren der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den so genannten Bettensteuern in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg sowie der Stadt Breisgau in Freiburg. Das höchste deutsche Gericht entschied, dass die örtlichen Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben, auch Bettensteuer, City-Maut oder Kulturförderabgabe genannt, mit dem Grundgesetz vereinbar sind. „Wir sind maßlos enttäuscht über diese Entscheidung, auf die wir über sechs Jahre gewartet haben. Leider wurden dem kommunalen Steuerfindungsrecht keine Grenzen gesetzt. Es bedeutet nach den massiven Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie einen weiteren herben Schlag für die Branche“, so die Verbände.
Diese Entscheidung trifft die Branche zum ungünstigsten Zeitpunkt. So beläuft sich der Umsatzrückgang für die Beherbergungsbetriebe im 1.Quartal 2022 im Vergleich zu dem Vorkrisenjahr 2019 auf real minus 39,7 Prozent. In 2020 verzeichnete die Hotellerie durch die harten Corona-Maßnahmen einen Verlust von minus 45,7 Prozent, in 2021 von minus 44,8 Prozent.
„Wir appellieren an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und die Hoteliers und Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren. Die Beherbergungsbetriebe sind wichtige Leistungsträger vor Ort, sie schaffen Arbeitsplätze und machen unsere Innenstädte lebenswert. Jede Stadt muss ein vitales Interesse daran haben, dass sich die Betriebe und Innenstädte von der Pandemie erholen. Da ist es absolut kontraproduktiv in Zeiten hoher Inflation und explodierender Energiepreise jetzt über neue Belastungen der Hotels und ihrer Gäste nachzudenken“, mahnen DEHOGA und IHA.
Beide Verbände haben jahrelang gegen die Erhebung von Bettensteuern bei privaten und beruflich bedingten Übernachtungen gekämpft und drei Verfassungsbeschwerden betroffener Hoteliers begleitet und unterstützt.
Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)