Die Karwendelbahn AG hat dem Bürgermeister Hornsteiner, u.a. aufgrund der ständigen Verbreitung von falschen Tatsachen, man könnte dies auch Lügen nennen, ein Hausverbot erteilt. Hiergegen ist Herr Bürgermeister Hornsteiner mit seinen von der Gemeinde hochbezahlten Anwälten aus München gerichtlich vorgegangen, wahrscheinlich aus gekränkter Eitelkeit.
Die Bürger von Mittenwald finanzieren die Allüren des „Herrschers von Mittenwald.“
Im Zuge des einstweiligen Verfügungsverfahrens wurde das Hausverbot vorläufig aufgehoben.
Hierzu sind in der Zwischenzeit verschiedene Schriftsätze von den Parteien ausgetauscht worden.
Die Karwendelbahn AG lässt sich in diesem Verfahren von der Kanzlei Pinsent Masons aus München vertreten. Die Karwendelbahn AG wird aufgrund der Prozesse, die der Bürgermeister gegen die Karwendelbahn AG führt, mit Anwaltskosten belastet.
Neben vielen Bürgern von Mittenwald kann auch unser Anwalt nicht nachvollziehen, wie der Bürgermeister Hornsteiner so massiv Steuergeld verschwenden kann.
Wörtlich führt der Anwalt bei Gericht aus:
„Schon der schiere Umfang des Vortrags erscheint unangemessen und ist möglicherweise dadurch zu erklären, dass die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin (Markt Mittenwald) nach Zeit abrechnen. Da nicht davon auszugehen ist, dass der Bürgermeister Herr Hornsteiner die Kosten von gleich zwei Verfahren um das von der Antragstellerin am 25. Januar 2017 ausgesprochene Haus- und Betretungsverbot selbst trägt, sollten er und vor allem die Bürger und Steuerzahler der Antragstellerin (Markt Mittenwald) langsam die vom Bürgermeister Herrn Hornsteiner verursachte Kostenexplosion hinterfragen.“
Wir gehen davon aus, dass dieses Verfahren den Markt Mittenwald wiederum tausende von Euro gekostet hat. Weitere Kosten in erheblichem Umfang werden noch anfallen.
Gegen die vorläufige Aufhebung des Hausverbots geht die Karwendelbahn AG vor. Hierzu findet am 09.05.2017 im Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen die mündliche Verhandlung statt.
Mit Schreiben vom 28.03.2017 haben wir Herrn Hornsteiner ein weiteres Hausverbot erteilt.
Dieses Hausverbot wie folgt begründet:
„Anlass des Haus- und Betretungsverbots sind Ihre wiederholten Verstöße gegen die allgemeinen Regeln, die für alle Gäste der „Karwendelbahn“ gelten, sowie Ihr unserem Ansehen schadendes Verhalten. Beispielhaft genannt sei:
* Sie parken in der Feuerwehrzufahrt außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen. Dies haben Sie uns gegenüber mit Schreiben vom 5. Oktober 2016 sogar ausdrücklich eingeräumt. Wenn Sie auf dem Besucherparkplatz parken, zahlen Sie grundsätzlich keine Parkgebühren.
* Sie zahlen grundsätzlich nicht das Beförderungsentgelt für die „Karwendelbahn“.
* Sie stellen sich nicht in die Schlange der wartenden Gäste, sondern nutzen den Hintereingang und steigen unmittelbar in die Gondel ein.
* Sie haben mehrfach Journalisten gegenüber unwahre Tatsachen behauptet, die unserem Ansehen und Ruf in der Öffentlichkeit erheblichen Schaden zufügen.
* Sie haben uns bereits mehrfach auf öffentlichen Veranstaltungen schwere Vorwürfe bis hin zum Vorwurf strafbarerer Handlungen gemacht, die haltlos und unbegründet sind.“
Bürgermeister Hornsteiner stellt auf Kosten des Steuerzahlers Ordnungsgeldantrag
Der Bürgermeister Hornsteiner hat von seinen vom Steuerzahler finanzierten Anwälten einen Ordnungsgeldantrag beim Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen gegen die Karwendelbahn AG gestellt, dass diese mindestens 25.000,00 Euro an die Staatskasse bezahlen soll, weil die Karwendelbahn AG gegen das unserer Meinung nach rechtswidrig aufgehobene Hausverbot verstoßen haben soll.
Des Weiteren hat der Bürgermeister Hornsteiner als Privatperson ebenfalls einen Antrag auf Ordnungsgeld gegen die Karwendelbahn AG von mindestens 25.000,00 Euro gestellt.
Auch in diesem Ordnungsgeldverfahren verdienten die Anwälte wieder richtig Geld.
Bezahlt werden muss alles vom Steuerzahler bzw. dieses Geld kann in Mittenwald nicht investiert werden!
Offensichtlich geht der Bürgermeister völlig enthemmt mit fremdem Geld um!
Der Bürgermeister Hornsteiner stellt somit den Antrag, dass die Karwendelbahn AG mindestens 50.000,00 Euro als Ordnungsgeld bezahlen soll.
Bürgermeister Hornsteiner zeigt sich wahres Gesicht!
Herr Hornsteiner behauptet öffentlich stets, dass er alles für die Karwendelbahn AG tut.
Die Ordnungsgeldanträge gegen die Karwendelbahn AG zeigen einmal mehr das wahre Gesicht des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister Hornsteiner möchte erreichen, dass die Karwendelbahn mindestens 50.000 Eur bezahlen soll. Für was? Für des Bürgermeisters Ego?
Wir sind der Meinung, dass eine Person, die ein öffentliches Amt begleitet und versucht dem wichtigsten Tourismusbetrieb in der Region Schaden zuzufügen, nicht mehr länger Bürgermeister von Mittenwald sein kann!
Die Gemeinderäte von Mittenwald haben eine Verantwortung für den Tourismus in Mittenwald und die Karwendelbahn AG, aber offensichtlich lassen diese dem Bürgermeister bei seinem Vernichtungsfeldzug gegen die Karwendelbahn AG freie Hand.
Mit dem Geld des Steuerzahlers soll der Karwendelbahn AG Schaden zugefügt werden wegen der gekränkten Eitelkeit des Bürgermeisters Hornsteiner.
Bürgermeister betritt die Karwendelbahn trotz Hausverbot
Der Bürgermeister Hornsteiner hat die Karwendelbahn AG zusammen mit seinem Rechtsanwalt, Herrn Kai König, besucht und wollte offensichtlich testen, ob die Karwendelbahn AG das Hausverbot gegen Herrn Bürgermeister Hornsteiner auch durchsetzt.
Unsere Mitarbeiter haben den Bürgermeister Hornsteiner an der Bahn begrüßt, waren allerdings überrascht, dass er die Bahn trotz Hausverbot betritt.
Wie viel hat der Hausbesuch des Rechtsanwalts die Gemeinde gekostet?
Wahrscheinlich sollte Herr Rechtsanwalt Kai König, der für diesen Besuch der Karwendelbahn AG aus München angereist ist, als Zeuge für die Durchsetzung eines möglichen Hausverbots dienen.
Wir würden uns freuen, wenn der Bürgermeister Hornsteiner diese Hartnäckigkeit, diese Zeit und das Geld dafür einsetzen würde, Mittenwald voranzubringen.
Bürgermeister meint ein Privileg zu haben
In den Ordnungsgeldverfahren lässt der Bürgermeister vortragen:
„Die Schuldnerin behauptet (Anmerkung: gemeint ist die Karwendelbahn), der Gläubiger (Anmerkung: gemeint ist der Bürgermeister), hätte in der Feuerwehrzufahrt, außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt. Dass es sich um eine Feuerwehrzufahrt handelt wird bestritten. Richtig ist, dass der Gläubiger am 14.09.2016, (also zeitlich weit vor dem Erlass des ersten Hausverbotes und vor dem Erlass der einstweiligen Verfügung des Gerichts), auf Bitten der Pfarrei St. Peter und Paul an der Bergmesse teilnahm.“
Von seinen Anwälten lässt der abgehobene Bürgermeister Hornsteiner, wie folgt weiter vortragen:
„Er handelte damals als Bürgermeister und nahm damit das Privileg des Bürgermeisters in Anspruch, nah der Talstation zu parken, …“
Es wäre der Karwendelbahn AG neu, dass man als Bürgermeister das Privileg genießt, möglichst nah an der Karwendelbahn AG zu parken.
Welches Privileg sollte das sein?
Dürfen Bürgermeister eine Feuerwehrzufahrt zuparken?
In was für einer abgehobenen Traumwelt lebt eigentlich der Bürgermeister Hornsteiner?
Nachdem der Bürgermeister Hornsteiner die Hand von Obama schütteln durfte, schwebt er wahrscheinlich zukünftig vom Geisterhand getragen den Berg hinauf.
Eine Bahn braucht er wohl nicht mehr.
Als Bürgermeister wird man von den Bürgern gewählt um Schaden vom Volk und der Gemeinde abzuhalten.
Kennt der Bürgermeister diesen Ehrenkodex?
Egal wie die Gerichtsverfahren ausgehen, zahlen werden jedenfalls immer die Bürger von Mittenwald und die Karwendelbahn, die wiederum zu über 30 % den Bürgern von Mittenwald gehört!
Quelle: Karwendelbahn Aktiengesellschaft